1. Angebot
Die Tourismusagentur "Marina tours d.o.o.", mit Sitz in Punat, Ivana Gorana Kovačića 83 (im weiteren Text: Agentur) beschäftigt sich mit der Vermittlung und der Realisierung von Reservierugen im Namen des Eigentümers einer Unterkunftseinheit und für seine Rechnung, verpflichtet sich zur Vermietung von Unterkünften gemäß den veröffentlichten Informationen auf den Seiten www.marina-tours.hr.
2. Reservierung und Bezahlung
Reservierungsanfragen können per Internet, schriftlich oder persönlich in den Räumen der Agentur eingereicht werden. Indem der Gast eine Reservierung vornimmt, erklärt er sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Auf diese Weise wird alles Angeführte rechtsverbindlich sowohl für den Gast als auch für die Agentur.
Während der Reservierung ist der Gast verpflichtet Daten, die der Reservierungsprozess von ihm verlangt, anzugeben.
Bei der Reservierung ist es erforderlich eine Anzahlung in Höhe von 30% des vollen Betrags einzuzahlen. Der Rest wird am Tag der Anreise beglichen.
3. Unterkunftspreis
Der Unterkunftspreis schließt die grundlegenden Leistungen ein, wie sie für die gebuchte Unterkunft beschrieben worden sind.
Besondere Leistungen sind solche, die nicht in dem Unterkunftspreis eingeschlossen sind sie werden deshalb vom Gast gesondert bezahlt(Haustiere 10 EUR pro Tag, Klima 6 EUR pro Tag...).
Falls ins gebuchte Ferienobjekt mehr Personen ankommen, als bei der Buchung angemeldet wurde (und im Voucher steht) hat der Vermieter das Recht die unangemeldete Personen nicht unterzubringen. Unter der Voraussetzung dass es genügend Platz im Ferienobjekt gibt, können die zusätzlichen Gäste unterbracht werden unter Berechnung der zusätzlichen Kosten pro Person/Nacht.
Agentur ist nicht verpflichtet den gebuchten Zeitraum zu verlängern, aber wenn es möglich ist, kann man unter Berechnung der zusätzlichen Übernachtungen die Buchung verlängern. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Leisteungen die nicht im Voucher genannt sind zu erfüllen.
Die Agentur behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Preise (im Falle einer Änderung der Unterkunftspreise seitens des Leistungserbringers oder im Falle von Wechselkursänderungen) zu verändern. Sofern die Preisveränderung vor der Tätigung der Anzahlung stattfindet, verpflichtet sich die Agentur dazu, den Gast von der Preisveränderung zu unterrichten. Die Agentur garantiert den in der Kalkulation für die Anzahlung angegebenen Preis der Unterkunft demjenigen Gast, der die Anzahlung für eine bestimmte Buchung bereits getätigt hat.
Für einen Aufenthalt, der kürzer als 4 Tage ist, wird ein Zuschlag von 30% berechnet.
Die Gäste bezahlen die Anmeldung 5 Eur pro Person - nur einmalig. Die Anmeldung wird gleichzeitg mit der Rechnung für Ferienobjekt bezahlt.
Gemäß dem Gesetz über die Ortstaxe der Republik Kroatien sollen Gäste die Ortstaxe gleichzeitig mit der Unterkunft bezahlen.
Der Betrag der Ortstaxe ist auf der Kalkulation der Reservierung angegeben. Die vom Gesetz über die Ortstaxe der Republik Kroatien vorgeschriebene Ortstaxe beträgt zwischen 0,93 und 1,33 Eur pro erwachsener Person und Tag, Jugendliche zwischen 12.-em und 18.-em Jahr erhalten einen Preisnachlass von 50 % auf diesen Betrag, während Kinder bis zum 12.-ten Jahr keine Ortstaxe bezahlen. Der Betrag für die Ortstaxe hängt von dem Urlaubsort in der Republik Kroatien und von dem Reisetermin ab.
Die alle Taxen werden auch im Angebot geschrieben.
4. Kategorisierung und Beschreibung von Dienstleistungen
Die angebotenen Unterkunftseinheiten sind gemäß der offiziellen Kategorisierung der zuständigen Einrichtung beschrieben. Die Standards für Unterkunft, Verpflegung, Service usw. sind in den einzelnen Orten und Ländern unterschiedlich und sind nicht miteinander vergleichbar.
Die Vermieter behalten sich das Recht vor, Veränderungen an der Aussen-, Innerausstattung, Möbel, Zubehör, Einrichtungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Entfernungsangaben sind Luftlinien und werden mit einer Abweichungstoleranz von +/- 20% angegeben.
Jeder Gast muss in einer sauberen und ordentlichen Unterkunftseinheit untergebracht werden. Gäste, die länger als eine Woche bleiben, erhalten zusätzliche Bettwäsche und Handtücher.
Die Unterkunftseinheiten können am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezogen werden und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr wieder freigestellt werden. Den Schlüssel zur Unterkunftseinheit erhaltet der Gast vom Eigentümers oder von einem Vertreter der Agentur im Objekt, in dem sich die reservierte Unterkunftseinheit befindet.
5. Recht der Agentur auf Änderungen und Stornierung
Wenn während oder bevor der gebuchten Urlaubszeit Ausnahmeumstände eintreten, die sich weder vermeiden noch beseitigen lassen, hat die Agentur das Recht, die reservierte Unterkunft zu ändern oder die Reservierung zu stornieren.
In einem solchen Fall bietet die Agentur dem Gast eine Ersatzunterkunft mithilfe des Eigentümers an. Eine Änderung der Unterkunft kann aber ausschließlich mit Bewilligung und Zustimmung des Gastes durchgeführt werden. Die angebotene Ersatznterkunft muss von gleicher oder höherer Qualität als die reservierte Unterkunft sein, und zwar zum bei der Bestätigung der Reservierung vereinbarten Preis.
6. Recht des Gastes auf Änderungen und Stornierung
Wenn der Gast die Buchung, die von ihm vorgenommen wurde, verändern oder kündigen will, dann muss dies schriftlich geschehen (per E-Mail, Post oder Fax).
- Bei Stornierungen zwischen 60 und 0 Tagen vor Urlaubsantritt behaltet die Agentur den ganzen einbezahlten Betrag für die reservierte Unterkunft
- Ausnahmsweise hat der gast im Falle eines offiziellen Reiseverbots aufgrund der COVID-19 Pandemie Anspruch auf Rueckerstattung der Anzahlung.
7. Pflichten der agentur
Marina tours d.o.o. hat die Pflicht, sich um die Erbringung der Leistung und um die Auswahl der Leistungserbringer zu kümmern. Marina tours d.o.o. hat zudem auch dafür zu sorgen, dass die Rechte und Interesse der Gäste in Übereinstimmung mit den üblichen Gepflogenheiten im Tourismus realisiert werden. Marina tours d.o.o. wird alle genannten Pflichte vollständig und auf die beschriebene Weise ausführen, außer im Fall außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt).
8. Pflichten des Reisenden
Der Gast ist verpflichtet:
- gültige Reisedokumente zu besitzen ,
- die Zoll- und Devisenvorschriften der Republik Kroatien
einzuhalten,
- die für die angemieteten Unterkünfte geltende Hausordnung zu
beachten und mit den Leistungserbringern in guter Absicht
zusammenzuarbeiten,
- der Gast ist dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob man für die
Einreise in die Republik Kroatien ein Visum benötigt
- mit der Buchungsbestätigung verpflichtet sich der Gast dazu, für
den Fall dass er einen irgendwie gearteten Schaden verursacht, dem
Leistungserbringer an Ort und Stelle die Kosten für die Beseitigung
des verursachten Schadens zu erstatten.
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Pflichten trägt der Gast die
Verantwortung und ist verpflichtet, für den entstandenen Schaden
aufzukommen.
Haustiere sind in einigen Ferienwohnungen nach vorheriger Absprache erlaubt und willkommen. Bringen ein Haustier mit bedeutet, dass Sie die volle Verantwortung für Ihr Haustier zu nehmen und dass Sie nicht Ihr Haustier unbeaufsichtigt im Zimmer verlassen.
9. Beanstandungen
Der Gast hat das Recht, für eine vereinbarte und nicht erbrachte Leistung eine angemessene Entschädigung zu verlangen, indem er eine schriftliche Beanstandung einreich( per E-Mail info@marina-tours.hr)
Sollen Sie ein Problem bezüglich Ihrer Unterbringung haben,
bitten wir Sie so früh wie möglich während Ihres Aufenthaltes
unsere Aufmerksamkeit darauf zu lenken damit wir es rechtzeitig
beseitgen koennen. Falls Sie die eventuelle Beanstandung nicht
gleich vor Ort mitteilen erlöschen alle späteren
Reklamationen.
Der Gast ist verpflichtet mit dem Verträter des Resiebüros Marina
tours d.o.o. zusammen zu arbeiten wie auch mit dem Vermieter damit
der Gegenstand der Beanstandung in gutem Einvernehmen beseitigt
werden kann. Marina tours d.o.o verpflichtet sich weiterhin, wenn
die Möglichkeit besteht, eine Alternativunterkunft anzubieten die
der bezahlten Leistungen entspricht, aber nur im Falle dass es
nicht möglich war, die eventuellen Mängel zu beseitigen. Die höchst
mögliche Entschädigungsbetrag ist die eingezahlte Vorauszahlung
aber keinesfalls beinhaltet Sie schon genützte Leistungen und
bezieht sich nicht auf den Gesamtbetrag. Falls der Gast an Ort und
Stelle die angebotene Alternative nicht annimmt, obwohl sie der
schon bezahlten Leistung entspricht, wird Marina tours d.o.o. die
nachträgliche Beanstandung nicht zur Kenntnis nehmen und auch nicht
beantworten.
Hiermit erlöscht auch das Recht des Gastes auf idealen
Schadenersatz und nachträgliche Reklamation auf bereits genützte
Leistungen werden nicht angenommen.
Marina tours d.o.o. kann nicht für eventuelle Klimaverhältnisse, Strassenarbeiten, Lärm oder Störungen die ausserhalb der Grenzen des Besitzes oder ausserhalb seiner Kontrolle sind, Sauberkeit und Temperatur des Meeres an den Reisezielen, wie auch für alle anderen ähnlichen Situationen und Vorkommnisse, die die Unzufriedenheit des Reisenden hervorrufen können und die nicht direkt mit der Qualität des gebuchten Ferienobjekts in Zusammenhang stehen.
10. Zuständigkeit des Gerichts
Wenn der Gast mit dem Beschluss der Agentur bezüglich seiner Beanstandung nicht zufrieden ist, hat er das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. In diesem Fall wird für das Verfahren das Handelsgericht in Rijeka zuständig sein.
BEKANNTMACHUNG UEBER DIE EINREICHUNG VON VERBRAUCHERBESCHWERDEN:
In Uebereinstimmung mit dem Verbraucherschutzgesetz informieren
wir unsere Kunden, dass die Einwaende gegen die Qualitaet unserer
Leistungen schriftlich an folgende Adresse geliefert werden
koennen:
MARINA TOURS d.o.o., Ivana Gorana Kovačića 83, Punat
oder an die e-mail address: info@marina-tours.hr
oder auf Fax Nummer: + 385 51 854 340
Wir werden auf Ihre Beschwerde spaetestens 15 Tage nach Eingang der Beschwerde schriftlich eine Antwort geben. Bei der Anlieferung von Beschwerden unbedingt den Namen und die Anschrift fuer die Einreichung der Antwort geben.